Diese Meldung wurde am 29.08.2024 via api erstellt.
01 Bürgerbeteiligung am 09.09.2024 um 07:51 Uhr:
Die Meldung wurde erfolgreich bearbeitet.
01 Bürgerbeteiligung am 09.09.2024 um 07:51 Uhr:
Der Status der Meldung wurde zurück gesetzt.
Guten Tag Helga Seifried,
über den Mängelmelder haben Sie uns die Verwechselungsmöglichkeiten zwischen der Josef-Baumann-Str. und der Josef-Haumann-Str. beschrieben.
Die Benennungen erfolgten für die
Josef-Haumann-Str. am 05.11.1992
Josef-Baumann-Str. am 04.09.1968
Für die Benennungen von Straßen, Wegen und Plätzen gibt es einige wenige gesetzliche Vorgaben, die von Stadt zu Stadt variieren dürfen.
Ähnlich klingende Namen, die einer Verwechslung Vorschub geben, dürfen nicht innerhalb eines Stadtbezirkes(!) vergeben werden. Da beide Straßennamen in unterschiedlichen Bezirken liegen, greift diese Regelung hier nicht. Erschwerend kommt hinzu, das beide Benennung jeweils intensiv begründet wurden und politisch bewusst so gewählt wurden. Eine Umbenennung einer der Straßen ist nur möglich, wenn die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet sein würde. Das ist beispielweise regelmäßig der Fall, wenn die Vita einer Person zweifelhafte Aspekte nach aktuellen Maßstäben aufzeigen würde. Die Folge einer Verwechslung ist hier die zusätzliche Fahrt eines Fahrzeuges, was kein massenhaftes Phänomen sein wird. Zudem ist die Hürde einer Umbenennung nochmal höher, wenn dort direkt gemeldete Personen oder Firmen betroffen sind. Die notwendige Ummeldung nach „Umzug“ wäre mit allen Aspekten die Folge und hier nicht zu rechtfertigen.
Ich bedanke mich für Ihren konstruktiven Hinweis und werde die politisch zuständigen Gremien bei zukünftigen Benennungen in ähnlichen Fällen auf die möglichen Verwechslungsgefahren im Einzelfall hinweisen.
01 Bürgerbeteiligung am 29.08.2024 um 14:15 Uhr:
Die Meldung wurde freigegeben und zur Bearbeitung an "01 Bürgerbeteiligung" weitergeleitet.
Unregistrierter Nutzer am 29.08.2024 um 09:44 Uhr:
Die Meldung wurde zur Freigabe an "01 Bürgerbeteiligung" weitergeleitet.