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Sehr geehrter Bürger,
anbei sende ich Ihnen die Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) des Umwelt- und Grünflächenamtes der Stadt Bochum, bei Rückfragen bitte direkt an die UNB wenden (0234-910-0):
Schnittmaßnahmen am historischen Leinpfad im Naturschutzgebiet Ruhraue Stiepel
Das Naturschutzgebiet Ruhraue Stiepel ist Lebensraum vieler wertvoller und geschützter Tier- und Pflanzenarten. Viele davon werden auf der Roten Liste NRW als gefährdete Arten geführt und sind landesweit in ihrem Bestand gefährdet. Im südlichen Bereich des Naturschutzgebiets führt ein historischer Leinpfad, welcher von Besucherinnen und Besuchern genutzt werden kann, entlang der Ruhr.
Momentan ist der Leinpfad durch starken Pflanzenwuchs nur eingeschränkt zu Fuß nutzbar. Es sind seitens der Stadt Bochum für den kommenden Herbst ausführliche Schnitt- und Pflegemaßnahmen geplant, um weiterhin die Nutzung des Leinpfads für Fußgänger zu ermöglichen.
Die geplanten Maßnahmen können jedoch erst nach dem Ende der gesetzlichen Schutzfrist ausgeführt werden. Gemäß Bundesnaturschutzgesetz ich es in der Zeit vom 01. März bis zum 30. September verboten Hecken, Gebüsche und anderen Gehölzbewuchs zu schneiden bzw. zu beseitigen. Dies dient vor allem dem Schutz von brütenden Vögeln, die auf diese Gehölzstrukturen angewiesen sind. In dem betroffenen Abschnitt sind z.B. Bachstelzen und Sumpfrohrsänger nachgewiesen.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass aus Rücksicht auf die Natur momentan keine Schnittmaßnahmen durchgeführt werden können. Es ist uns ein Anliegen den Leinpfad auch weiterhin durch fachgerecht durchgeführte Pflegemaßnahmen, sowohl für die lokalen Tierarten als auch die Besucherinnen und Besucher dieses wertvollen Schutzgebiets, zu erhalten.
Bitte beachten Sie, dass in direkter Nähe mit dem Ruhrtalradweg eine Ausweichmöglichkeit für Besucherinnen und Besucher des Gebiets besteht. Der Ruhrtalradweg ist als Fuß- und Radweg ausgewiesen und nicht den Radfahrern vorbehalten.
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